Master-Studiengang „IT und Recht“ schafft vor Hintergrund der Pandemie weitere Studienplätze
Corona legt die Wirtschaft lahm, und viele Branchen sind derzeit zurückhaltend, wenn es darum geht, neue Beschäftigte einzustellen. Hierdurch kommt es bei vielen Arbeitssuchenden zu längeren Bewerbungsphasen. „Diese Zeit können Absolventinnen und Absolventen aller Fächer sinnvoll nutzen, um sich weiterzubilden. Rechtsfragen rund um Digitalisierung stellen sich in Unternehmen und Behörden immer brennender. Sich hier tiefergehende Kenntnisse anzueignen, ist eine lohnende Sache“, sagt Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. „Dass Fachleute auf diesem Gebiet gesucht sind, sehen wir am Institut seit Jahren daran, dass unsere Absolventinnen und Absolventen regelrecht vom Markt gefischt werden“, erklärt er.
Eigentlich waren nur 20 Plätze für den Master-Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ eingeplant, der im Wintersemester in sein zweites Jahr gestartet ist. „Mit 29 Anmeldungen sind diese Plätze zwar bereits belegt, aber angesichts der Pandemie haben wir uns entschlossen, in größerem Umfang weitere Interessierte aufzunehmen. Das ist möglich, weil das Programm einen hybriden Zuschnitt hat, der ein weitgehend zeit- und ortsunabhängiges Studium möglich macht“, sagt Borges. Die Betreuung bleibe trotzdem sehr persönlich: „Jedem Studierenden steht persönlich ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite. Neben Professorinnen und Professoren unserer Universität bringen ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Praxis ihre Erfahrungen ein“, erklärt der IT-Rechtsexperte.
Das „Master of Laws (LL.M.)“-Studium wendet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen, vor allem der Fächer Jura und Informatik. Der Studiengang vermittelt rechtliche und technische Kenntnisse an der Schnittstelle von IT und Recht und auch die Fähigkeit, diese in der Praxis anzuwenden. Das Studium kann in Vollzeit in einem Jahr absolviert oder berufsbegleitend nach Bedarf zeitlich gestreckt werden. Die Studierenden können frei wählen, ob sie vor Ort auf dem Campus in Saarbrücken, virtuell, oder auch in einer Mischung aus beiden Formaten studieren wollen.
Inhaltlich stehen IT-Recht und IT-Sicherheit, Datenschutz, Rechtsinformatik, Medienrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, internationale Aspekte und Europäische Dimensionen des IT-Rechts im Fokus der Module. Die Wahlmöglichkeiten sind vielfältig. Die Studierenden können die Module individuell zusammenstellen und ihr Profil durch die Wahl der Inhalte prägen.
Mindest-Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes vierjähriges Hochschulstudium. Der Einstieg in das Programm ist bis 30. November möglich. Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Studiengebühr beträgt insgesamt für die Regelstudienzeit von einem Studienjahr 3.750 Euro. Bei Verlängerung des Studiums ab dem dritten Semester beträgt sie 600 Euro pro Semester.
Kontakt zu Interviewpartnerinnen und -partnern:
Absolventinnen und Absolventen der ersten Runde des Studiengangs und Professor Georg Borges stehen den Medien gerne als Interviewpartner zur Verfügung.
Prof. Georg Borges, Tel.: 0681/302-3105, E-Mail: llm@rechtsinformatik.saarland
Kontakt zu den Absolventinnen und Absolventen vermittelt
Studiengangkoordinatorin Dr. Adriana Pavić: 0681 302-58106,
E-Mail: adriana.pavic@uni-saarland.de
http://llm.rechtsinformatik.saarland
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Hintergrund:
IT-Recht und IT-Sicherheit sind Schwerpunkte der Rechtswissenschaft auf dem Saarbrücker Campus. Bereits seit Jahren gibt es an der Universität des Saarlandes im Rahmen des Rechtswissenschafts-Studiums einen Studienschwerpunkt in IT-Recht und Rechtsinformatik, in dem Jura-Studenten sich im Studium spezialisieren und auch einen Teil des juristischen Staatsexamens auf diesem Gebiet absolvieren können. Ein entsprechendes Zertifikats-Studium startete bereits im Wintersemester 2016/17.
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