Rechtsinformatiker der Saar-Uni halten Interessierte bei BGH-Urteilen weiter auf dem Laufenden
Auch in Zukunft sorgen Saarbrücker Rechtsinformatiker dafür, dass Interessenten sofort informiert werden, wenn Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Volltext online gestellt werden: Das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes führt den kostenlosen Aktualitätendienst für BGH-Urteile „BGH-Push“ weiter. Hierbei können sich an bestimmten Urteilen Interessierte über Internet-Link anmelden, um eine Benachrichtigungs-E-Mail zu erhalten. BGH-Push war 2012 von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts, einer vom Saarland und dem EDV-Gerichtstag gegründeten gemeinnützigen GmbH, in Kooperation mit dem Institut für Rechtsinformatik und dem BGH gestartet worden.
Steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs an, sitzen Juristen, Journalisten, Verbraucherverbände und Betroffene auf glühenden Kohlen. Die Karlsruher Richter verkünden ihre Entscheidung in der mündlichen Verhandlung, eine Pressemitteilung informiert die Medien. Der Volltext der Entscheidung liegt oftmals erst einige Zeit nach Veröffentlichung der Pressemitteilung vor. „Wer früher auf eine bestimmte Entscheidung wartete, musste öfter die Website des BGH aufrufen oder über RSS alle Entscheidungen abonnieren“, erklärt Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Saar-Uni. Der Dienst BGH-Push bietet seit 2012 Abhilfe: An der Stelle im Internet, an der später der Entscheidungstext veröffentlicht wird, können sich Interessierte über einen Link automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald der Text online steht. Hierbei wird nur die E-Mail-Adresse erfasst, die sofort nach Versand der Nachricht gelöscht wird.
Nach Auflösung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts, die den Dienst in Kooperation mit dem Institut für Rechtsinformatik unter dem damaligen geschäftsführenden Direktor Professor Maximilian Herberger ins Leben gerufen hatte, führt jetzt das Institut für Rechtsinformatik den Dienst fort. Die Saarbrücker Rechtsinformatiker haben BGH-Push jetzt modernisiert. „Der BGH-Push-Dienst ist ein sehr nützliches Instrument für die Bürgerinnen und Bürger. Die hohe Akzeptanz des Dienstes findet in seiner intensiven Nutzung ihren beredten Ausdruck“, betonte BGH-Präsidentin Bettina Limperg anlässlich der Weiterführung des Dienstes durch das Institut der Saar-Universität.
Der Dienst ist über folgende Internetadresse abrufbar:
https://bghpush.rechtsinformatik.saarland
Kontakt für die Medien:
Prof. Dr. Georg Borges (Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie)
Tel.: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
Andreas Sesing (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie)
Tel.: 0681/302-58107; E-Mail: andreas.sesing@uni-saarland.de
https://rechtsinformatik.saarland/de
Pressefotos für den kostenlosen Gebrauch finden Sie unter www.uni-saarland.de/pressefotos
Hintergrund:
Das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes ist eines der bundesweit führenden Forschungsinstitute für IT-Recht. Mit den Schwerpunkten IT-Recht, IT-Sicherheit, Datenschutz und Rechtsinformatik deckt es ein weites Feld an der Schnittstelle von Informationstechnologie und Recht ab. Die Wissenschaftler gehen in einer Vielzahl von Forschungsprojekten aktuellen Rechtsfragen auf den Grund: von den IT-rechtlichen Grundfragen von Industrie 4.0, über Cloud Computing und Haftungsfragen von autonomen Systemen, bis hin zur elektronischen Akte in der Justiz.