Saarbrücker Rechtsinformatik: Newsdienst informiert über aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes

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Ob Entschädigung für Autokäufer im Dieselskandal, Mord-Urteil im „Raserfall“ oder zu teures Basiskonto bei der Bank: Spricht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Recht, wird es für viele interessant. Die Entscheidungen des obersten Gerichts in Zivil- und Strafverfahren betreffen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Alltag. „In der Rechtspraxis gehört das Wissen um die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum wichtigen Handwerkszeug“, erläutert Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Für Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte, Staatsanwaltschaften, Behörden, Unternehmen, Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, aber auch für Referendare und Studierende ist die Kenntnis neuer BGH-Entscheidungen unerlässlich. Und auch für die Medien sind diese interessant.

Bislang ist die Praxis hierbei auf Pressemitteilungen, juristische Fachzeitschriften oder etwa Blogbeiträge angewiesen, wodurch es nicht selten zu Zeitverzögerungen kommt. Auch sind die Urteile oft nur verkürzt oder in kleinen Teilen wiedergegeben. Das Institut für Rechtsinformatik erhält vom Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs die Entscheidungen der vorangegangenen Woche und erweitert nun sein Informationsangebot: Die „Montagspost“, die für alle Interessierten zugänglich ist, liefert per E-Mail jeden Montag die in der Vorwoche veröffentlichten Entscheidungen des BGH im PDF-Format. „Mit der Montagspost demokratisieren wir in gewisser Weise den Zugang zur Rechtsinformation“, sagt der IT-Rechtsexperte Georg Borges. „Der Name ‚Montagspost‘ ist einem Sprachgebrauch im Bundesgerichtshof entlehnt, dessen Richterinnen und Richter jeden Montag eine solche Zusammenstellung der Entscheidungen erhalten. Dieser Service wird nun allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt“, erläutert er.

Das Besondere daran: Die Abonnentinnen und Abonnenten des neuen Services erhalten die BGH-Entscheidungen nicht nach dem Gießkannenprinzip – das können bis zu 100 Entscheidungen pro Woche sein –, sondern zugeschnitten auf ihre individuellen Interessen und ihren konkreten Bedarf: „Sie können aus verschiedenen Kategorien wählen und so ihr persönliches Nutzer-Profil maßschneidern und festlegen, welche Entscheidungen ihnen zugesandt werden sollen“, erläutert Borges, der das Projekt gemeinsam mit Juniorprofessor Dominik Brodowski betreut. „So ist es etwa möglich, Entscheidungen von bestimmten Senaten auszuwählen, die jeweils für bestimmte Themengebiete zuständig sind“, erklärt Dominik Brodowski, von dem auch die Initiative für das neue E-Mail-Projekt des Instituts für Rechtsinformatik stammt. „Also können sich Interessierte etwa alle Entscheidungen des achten Zivilsenates und damit zum Thema Kaufrecht und Wohnraummietrecht zuschicken zu lassen, oder die des dritten Strafsenats zu Staatsschutzsachen. Auch kann man beispielsweise nur Leitsatzentscheidung eines oder mehrerer Senate beziehen oder nur solche, die etwa das Bundesdatenschutzgesetz betreffen. Auch verschiedene Sonderthemen werden angeboten“, führt Brodowski aus.

Diese Konfigurationsmöglichkeiten, mit denen die Nutzer ihr Interessen-Profil personalisieren können, ist Teil eines Forschungsprojektes an der Saar-Universität: „Informationen und Inhalte der Entscheidungen automatisch so zu extrahieren und treffsicher zuzuordnen, ist eine rechtsinformatische Herausforderung“, sagt Brodowski. Die Richterinnen und Richter erstellen ihre Urteile individuell und folgen dabei nicht einem für das Computersystem einfach zu erkennenden Schema. Daher analysieren die Rechtsinformatiker eine Vielzahl an Entscheidungen. „Eine der zentralen Fragen, denen wir auf den Grund gehen, ist, welche Informationen sich automatisiert aus den im PDF-Format übermittelten Entscheidungen des BGH extrahieren lassen. Entsprechend können wir die Auswahlmöglichkeiten für die Nutzer weiterentwickeln“, erklärt Brodowski. Die Rechtsinformatiker forschen weiter daran, die Kategorien künftig noch weiter nutzerfreundlich auszubauen.

„Das Potenzial der automatisierten Auswertung von Gerichtsentscheidungen ist riesig“, unterstreicht Georg Borges: „Die weltweite Forschung in der Rechtsinformatik zielt letztlich darauf ab, die bisher juristischen Experten vorbehaltene Fähigkeit, Wissen aus Entscheidungen zu extrahieren und für andere Rechtsfragen zugänglich zu machen, auf Maschinen zu übertragen. Dadurch soll der Zugang zum Recht erleichtert werden.“ Das Institut für Rechtsinformatik arbeitet gemeinsam mit dem neuen Zentrum für Recht und Digitalisierung und anderen Institutionen in Saarbrücken an dieser Zukunftsaufgabe.

Seit Jahren betreut das Institut für Rechtsinformatik bereits den kostenlosen Aktualitätendienst für BGH-Urteile „BGH-Push“, den Interessierte aktivieren können, um sofort informiert zu werden, wenn eine Urteilsbegründung des BGH im Volltext online gestellt wird.

Anmeldung zur "Montagspost":

https://montagspost.rechtsinformatik.saarland/

Fragen beantworten:
Prof. Dr. Georg Borges (Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie)

Tel.: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
Juniorprofessor Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) (Juniorprofessur für Strafrecht und Strafprozessrecht)
Tel.: 0681/302-4950; E-Mail: dominik.brodowski@uni-saarland.de

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