Zukunftswerkstatt beleuchtet Fragen zur Digitalisierung der Amtsgerichte

Bild der Pressemitteilung


Informationen, Fotos und Videos einfach per Smartphone senden und Besprechungen schnell per Videokonferenz abhalten: Solche technischen Hilfsmittel gehören zum Alltag. Der digitale Wandel macht auch vor der Justiz nicht halt, elektronische Akte und digitale Technik halten Einzug. Doch in diesem sensiblen Bereich sind die Anforderungen besonders hoch. Schließlich geht es darum, dass unabhängige Richterinnen und Richter Recht sprechen, Entscheidungen aufgrund von Beweisen fällen, Zeugen vernehmen, Sachverständige hören, Prozesse verhandeln. Kommen dabei digitale Hilfsmittel zum Einsatz, muss alles rechtlich überprüft und wasserdicht sein, alles muss sicher, vom Datenschutz gedeckt und mit dem Verfahrens- und Prozessrecht vereinbar sein.

„Hierauf müssen alle Seiten vertrauen können, das ist entscheidend auch dafür, dass sich die Neuerungen in der Praxis zügig durchsetzen“, sagt Jura-Professor Stephan Weth von der Universität des Saarlandes. „Die Tage der Papieraktenberge an den Gerichten sind zwar gezählt. Aber auf dem Weg zur Digitalisierung stellt sich in der Gerichtspraxis eine Fülle an neuen Rechtsfragen, die geklärt werden müssen“, sagt der Rechtswissenschaftler.
Gemeinsam mit dem Amtsgericht Ottweiler als Pilotgericht und dem Saarländischen Justizministerium arbeitet Weth im Rahmen des Modellprojekts „Amtsgericht 4.0“ daran, solche rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragen zu identifizieren und zu klären. Die Erkenntnisse aus dem Alltag des Modellgerichts sollen Impulse für die gesamte deutsche Gerichtsbarkeit liefern.

Am 25. und 26. August laden die Projektpartner zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion nach Otzenhausen: Rund 50 Expertinnen und Experten aus Justiz, Anwaltschaft, Gerichts-Verwaltung, Politik und Wissenschaft kommen zu der Fachtagung. Im Zentrum stehen wird dabei etwa der Einsatz der Videokonferenztechnik in der mündlichen Verhandlung. Dabei geht es um die Fragen, wie diese in Coronazeiten zum Einsatz kommen kann und wie Anhörungen in Betreuungssachen oder Verhandlungen in Haftsachen über den Computerbildschirm stattfinden können.

Außerdem geht es um neue Entwicklungen in Sachen elektronische Akte, die nach dem Willen des Gesetzgebers bis Anfang des Jahres 2026 flächendeckend in allen Gerichten die Papierakte ersetzen soll. Auch wird so genannte „Legal Technology“ im Fokus stehen, das sind IT-Lösungen, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen. Dabei geht es in Otzenhausen speziell um juristische Technologie in der Zwangsvollstreckung. Professor Stephan Weth und die Richterin Marion Schmitt, die am Projekt „Amtsgericht 4.0“ beteiligt ist und auch die Tagung mitorganisiert, werfen einen Blick auf den Gesetzgeber und seine aktuellen Bemühungen um die Förderung des digitalen Zivilprozesses.
Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie, sowie Justizstaatssekretär Roland Theis werden an der Veranstaltung teilnehmen.

Das Projekt „Amtsgericht 4.0“ startete Ende 2018 und wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom Bundesjustizministerium mit rund 900.000 Euro gefördert. Neben der Lösung der Rechtsfragen steht auch die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und -pfleger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten im Fokus des Modellprojekts.

Die Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen.
Die Tagung findet statt in der Europäischen Akademie Otzenhausen in Nonnweiler.
Das Bundesjustizministerium fördert die Veranstaltung.

Fragen beantworten:
Prof. Dr. Stephan Weth: Tel.: 0681/302-2120, E-Mail: s.weth@mx.uni-saarland.de
Richterin Marion Schmitt, Tel.: 0681/302-3583, E-Mail: marion.schmitt@uni-saarland.de

Pressefotos zum Download:
Die folgenden Fotos können Sie honorarfrei in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung und der Berichterstattung über die Universität des Saarlandes verwenden. Als Bildhinweis ist der Name des angegebenen Fotografen zu nennen.