Studienführer für das Master-Studium (FAQ)
Auf Grundlage der Gemeinsamen Prüfungsordnung vom 2. Juli 2015.
Zulassung, Organisation und Ablauf des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. In diesen vier Semestern müssen von den Studierenden insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points) erworben werden.
Für die Masterstudiengänge Informatik, Embedded Systems sowie Data Science and Artificial Intelligence:
Nein. Aber man muss sich bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Vorlesungen sind in verschiedene Kurs-Kategorien eingeteilt: Stammvorlesungen, Vertiefungsvorlesungen und Seminare. Um den Masterabschluss zu erreichen, müssen die Studierenden die Anforderungen der Studienordnung ihres Masterstudiengangs erfüllen.
Die Prüfungs- und Studienordnungen findet man hier:
Prüfungssekretariat
Leistungskontrollen sind Teil jeder Lehrveranstaltung. Sie können in verschiedenen Formen vorkommen. Möglich sind z.B. mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Projektarbeiten. Details hierzu finden sich in der Prüfungsordnung. Werden diese Leistungskontrollen bestanden, erwirbt der/die Studierende die dem Modul entsprechenden CP. Das Ergebnis jeder benoteten Prüfung fließt also in die Abschlussnote ein.
Prüfungen, Credit Points und anrechenbare Leistungen
Die Credit Points, die man durch eine Vorlesung erlangen kann, geben ihren Arbeitsaufwand an. Ein Credit Point entspricht hierbei einem Studienaufwand von 30 Stunden. Das bedeutet, dass z.B. eine Stammvorlesung mit 9 CP einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 270 Stunden hat.
Für die Betreuung einer Übungsgruppe als Tutor (Bremser) werden vier unbenotete CP vergeben. Werden mehrere Übungsgruppen aus unterschiedlichen Modulen betreut, ist es möglich diese Punkte mehrfach zu erbringen.
In der Regel sollten pro Semester 30 CP erworben werden. Die Mindestanforderungen sind 9 CP nach einem Semester, 30 CP nach zwei Semestern, 60 CP nach vier Semestern und 90 CP nach sechs Semestern. Hat ein Studierender diese Mindestleistungen nicht erreicht wird er schriftlich darauf hingewiesen, dass die Erreichung des Studienziels gefährdet ist. Außerdem wird ihm ein Beratungsgespräch angeboten. Hat ein Studierender/eine Studierende die Mindestanforderungen zum zweiten Mal nicht erreicht verliert er/sie den Prüfungsanspruch an jeder Universität der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird dem/der Betroffenen durch einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses mitgeteilt. Der/die Studierende hat zuvor die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Kann ein Studierender/eine Studierende an einer Prüfung nicht teilnehmen, so muss er/sie einen triftigen Grund nachweisen. Im Krankheitsfall muss dem Dozenten des Kurses unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bleibt ein Kandidat/eine Kandidatin ohne den Nachweis von triftigen Gründen einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden. Gleiches gilt, wenn ein Studierender/eine Studierende versucht, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern und ihren ebenfalls gewählten Stellvertretern zusammen. Einer dieser fünf Mitglieder hat den Vorsitz. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter Anderem die Bearbeitung von Anträgen von Studierenden und Fortschrittkontrolle nach jedem Semester. Darüber hinaus achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
Abschluss und Master-Arbeit
Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die unter Anleitung ausgeführt wird. Sie soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegeben Frist ein Problem der Informatik nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse verständlich darzulegen. Die Arbeit kann auf Englisch oder Deutsch, auf Antrag auch in einer anderen Sprache verfasst werden. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Details hierzu sind in der Prüfungsordnung zu finden.
Das Master-Seminar ist eine Art Forschungskolloquium, bei dem der/die Studierende das Thema seiner/ihrer Masterarbeit den Mitarbeitern des Lehrstuhls vorstellen soll, an dem er/sie die Arbeit schreiben will. Dieses Seminar muss vor Anmeldung der Arbeit beim Prüfungssekretariat absolviert werden und dient dazu, Feedback von den Mitarbeitern des Lehrstuhls zu erhalten und zu sehen, in wie weit der/die Studierende selbst das Thema verstanden hat. Das Master-Seminar hat einen Umfang von 12 CP. Spätestens im Semester nach dem Master-Seminar muss der/die Studierende seine/ihre Masterarbeit anmelden, ansonsten muss er/sie es noch einmal machen.
Das Masterstudium setzt sich aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und einer Abschlussarbeit, der Masterarbeit, zusammen. Das bedeutet, dass es keine Abschlussprüfung gibt, sondern dass jede Lehrveranstaltung Leistungskontrollen beinhaltet. Dadurch hat der Studierende selbst jedes Semester aufs Neue die Möglichkeit seinen Abschluss aktiv mitzugestalten.
Studierende, die die Anforderungen ihrer Studienordnung erfüllt haben, erhalten ihren Masterabschluss. Dieser setzt sich zusammen aus den Ergebnissen der Leitungskontrollen sowie der Masterarbeit.
Sonstiges
Der Fachschaftsrat (kurz: Fachschaft) ist die Vertretung der Studierenden der zugehörigen Studiengänge. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen, die sich um die Belange der Studierenden kümmern und ist sozusagen das „Sprachrohr“ der Studierenden. Der Fachschaftsrat kümmert sich z.B. darum, dass die Vorschläge der Studierenden zur Verwendung der Studiengebühren an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.
Auf der Homepage des Fachschaftsrates gibt es viele weitere Informationen über seine Arbeit.