Master-Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ startet an der Universität des Saarlandes

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Rechtsfragen von künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Automatisierung und vernetzter Industrie stehen im Fokus eines neuen Master-Studiengangs: „Informationstechnologie und Recht“ startet zum Wintersemester 2019 an der Universität des Saarlandes. Das einjährige Studium schließt ab mit dem Titel „Master of Laws, LL.M.“. Es richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen, vor allem an Juristen und Informatiker. Der Studiengang ist als Vollzeitstudium angelegt, kann aber auch in Teilzeit oder berufsbegleitend studiert und entsprechend zeitlich gestreckt werden. Die Studiengebühr beträgt im Studienjahr 2019/20 insgesamt 2.950 Euro, bei Teilzeitstudium ab dem dritten Semester weitere 600 Euro pro Semester.

Weitere Information: llm.rechtsinformatik.saarland

In der Fabrik der Zukunft arbeiten autonome Maschinen weltweit vernetzt. Auch im Alltag hält künstliche Intelligenz mehr und mehr Einzug. Algorithmen bewerten Verbraucher und ihr Verhalten, riesige Datenmassen fließen, machen die Welt – aber auch den Einzelnen – berechenbar und vorhersagbar. IT und KI erleichtern vieles. Für die Wirtschaft liegen hier große Chancen. Aber: Es muss mit rechten Dingen zugehen. Rechtliche Regeln zu schaffen, sie um- und durchzusetzen, ist heute dringender denn je. „Die neuen Technologien kommen ohne rechtlichen Rahmen nicht weiter. Ohne Rechtssicherheit können sie nicht wachsen und sich nicht weiterentwickeln. Bleiben Rechtsfragen offen, werden sich weder autonome Autos durchsetzen, noch wird die Industrie 4.0 vorankommen. Die Haftungsrisiken sind zu hoch. Und Unsicherheit ist Gift für den Fortschritt“, sagt Rechtsinformatiker Professor Georg Borges von der Universität des Saarlandes. „Daher werden dringend Fachleute gebraucht, die Know-how in IT-Recht und Technik mitbringen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und umzusetzen. Diese wollen wir im neuen Master-Studiengang ausbilden“, erklärt der IT-Rechtsexperte.

Der Studiengang „IT und Recht“, der vom Institut für Rechtsinformatik koordiniert wird, bietet eine in dieser Art deutschlandweit einzigartige Spezialisierung in IT-Recht und Rechtsinformatik. „Er verbindet Recht und Informationstechnik und vermittelt Kenntnisse der grundlegenden rechtlichen und technischen Anforderungen der digitalen Gesellschaft und auch die Fähigkeit, diese in der Praxis anzuwenden“, erklärt Professor Christoph Sorge. Er hat als Informatiker einen Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Saar-Uni inne und bringt mit seinem Team das fachspezifische technische Know-how in den Studiengang ein.

Das Master-Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fächer: Die Module der Ausbildung sind individuell zusammenstellbar und so angelegt, dass Jura-Absolventen und Absolventen anderer „nichttechnischer“ Studiengänge in die technischen Grundlagen eingeführt werden und Techniker und Informatiker in die Grundlagen des Rechts.
Inhaltlich vermittelt das Studium fachübergreifend technische Grundlagen des Internets, spezifische Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzrechts und die grundlegenden Anforderungen an IT-Sicherheit. Erfolgreichen Absolventen verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes den akademischen Grad eines „Masters of Laws (LL.M.)“.

Mindest-Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein abgeschlossenes vierjähriges Bachelor-Studium (240 Creditpoints). „Das Studienprogramm ist ein klassisches Präsenzstudium und lässt sich in Vollzeit innerhalb eines Jahres absolvieren. Es kann aber auch als Teilzeitstudium ausbildungs- oder berufsbegleitend studiert und entsprechend der individuellen Bedürfnisse gestreckt werden“, erläutert Professor Borges. Es ist auch als berufliche Fortbildung für Anwälte, Unternehmensjuristen und Rechtsreferendare gedacht. Spezialisierte Rechtsanwälte können einzelne Fortbildungsveranstaltungen belegen.

Neben Professoren der Universität des Saarlandes lehren auch Expertinnen und Experten aus der Praxis als Lehrbeauftragte, die ihre Erfahrungen in das Studium einbringen. Jede Studentin und jeder Student wird von einem Mentor aus dem Kreis der Universitätsprofessoren persönlich betreut.

Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Studiengebühr beträgt im Start-Studienjahr 2019/20 bei einem einjährigen Vollzeitstudium insgesamt 2.950 Euro, ab dem Wintersemester 2020/21 3.750 Euro. Bei einem Teilzeitstudium werden ab dem dritten Semester 600 Euro pro Semester erhoben.

Kontakt:
Prof. Dr. Georg Borges, Tel.: 0681/302-3105, E-Mail: llm@rechtsinformatik.saarland
http://www.rechtsinformatik.saarland/
Pressefotos für den kostenlosen Gebrauch: www.uni-saarland.de/pressefotos

Hintergrund:
IT-Recht und IT-Sicherheit sind Schwerpunkte der Rechtswissenschaft
auf dem Saarbrücker Campus. Bereits seit Jahren gibt es an der Universität des Saarlandes im Rahmen des Rechtswissenschafts-Studiums einen Studienschwerpunkt in IT-Recht und Rechtsinformatik, in dem Jura-Studenten sich im Studium spezialisieren und auch einen Teil des juristischen Staatsexamens auf diesem Gebiet absolvieren können. Ein entsprechendes Zertifikats-Studium startete bereits im Wintersemester 2016/17. http://rechtsinformatik.saarland/studium-und-weiterbildung/zertifikat-it-recht-und-rechtsinformatik

Am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, das von Professor Georg Borges als geschäftsführender Direktor geleitet wird, gehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuellen Fragen an der Schnittstelle von IT und Recht auf den Grund: So etwa den IT-rechtlichen Grundfragen von Industrie 4.0 oder der Digitalisierung des Straßenverkehrs vom selbstfahrenden Auto der Zukunft über die Datenspeicherung bis hin zum automatischen Stromtanken. Auch Fragen der Sicherheit von Daten in der Cloud oder der elektronischen Akte in der Justiz erforschen die Wissenschaftler. Dabei arbeitet das Institut für Rechtsinformatik eng auch mit dem CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit zusammen.

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