Professoren Georg Borges und Christoph Sorge an Studie zu fairem Verbraucher-Scoring beteiligt

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In immer mehr Lebensbereichen kommen Algorithmen zum Einsatz, die Verbraucherinnen und Verbraucher bewerten, ihr Verhalten vorhersagen und ihre persönlichen Eigenschaften ermitteln wollen. Solche Scoring-Algorithmen entscheiden zum Beispiel darüber, wer auf Kredit kaufen und wer nur auf Vorkasse bestellen darf, auch kommen sie bei Kfz-Versicherung oder Krankenversicherungen zum Einsatz. Heute (31. Oktober 2018) überreicht der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in Berlin das Gutachten „Empfehlungen für Faires Verbraucher-Scoring“ an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley. Von Seiten der Saar-Uni beteiligt sind die IT-Rechts- und Rechtsinformatik-Experten Georg Borges und Christoph Sorge vom Institut für Rechtsinformatik.

Die Gesellschaft für Informatik (GI) wurde vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim BMJV im Rahmen des Gutachtens beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für ein Algorithmengesetz im Bereich Verbraucher-Scoring zu erstellen. Eine interdisziplinäre Expertengruppe aus Juristen und Informatikern der Gesellschaft für Informatik hat die Studie mit dem Titel „Technische und rechtliche Betrachtungen algorithmischer Entscheidungsverfahren“ erarbeitet.

Zu den sieben Experten, die an dieser GI-Studie beteiligt sind, zählen Professor Georg Borges und Professor Christoph Sorge vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes.

Kern der Studie sind algorithmische Entscheidungsverfahren, so genannte ADM-Systeme. ADM steht für „automated decision making“. Die Studie hat aus technischer und rechtlicher Perspektive untersucht, wie problematische Aspekte von solchen ADM, etwa eine Diskriminierung bei einer Entscheidung über einen Kredit oder eine Einstellung, festgestellt und geregelt werden kann.

Professor Christoph Sorge hat die datenschutzrechtlichen Kapitel der Studie bearbeitet, Professor Georg Borges die Kapitel zu Möglichkeiten der rechtlichen Regulierung. „Das rechtliche Kernergebnis der Studie lautet, dass ein Rechtsrahmen für das Testen von ADM-Systemen geschaffen werden sollte. Dabei müssen die Voraussetzungen des Testens, etwa ein Teststandard, ein Testverfahren, festgeschrieben werden. Auch die rechtliche Bedeutung eines Tests ist zu regeln. Und: Der Zugang zu ADM-Systemen – derzeit das Hauptproblem, die Schufa stellt ihren Algorithmus nicht für Tests zur Verfügung – muss gesichert sein. Insoweit empfiehlt die Studie die Schaffung einer staatlichen Stelle, die die Befugnis zum Testen von ADM-Systemen hat“, erklärt Professor Georg Borges, der diese Teile der Studie verfasst hat.

Professor Borges nimmt im Rahmen der Veranstaltung am 31. Oktober in Berlin am Roundtable „Läuft das Recht der Technik hinterher? Algorithmen und Scoring“ teil und hält dort den Impulsvortrag.

Professor Georg Borges steht für Interviews gerne zur Verfügung.
Kontakt: Professor Georg Borges: +49 (0)681-3023105 (wird auf das Handy weitergeleitet)

E-Mail: georg.borges@uni-saarland.de

http://www.svr-verbraucherfragen.de/veroeffentlichungen/
http://www.svr-verbraucherfragen.de/themen/themen/verbraucher-scoring/

Die Studie der Fachgruppe Rechtsinformatik kann hier heruntergeladen werden:
http://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/GI_Studie_Algorithmenregulierung.pdf

Ergebnisse der Untersuchung sind auch in ein Gutachten „Verbrauchergerechtes Scoring“ des SVRV eingeflossen, das Sie hier herunterladen können: http://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/SVRV_Verbrauchergerechtes_Scoring.pdf.