Rechtsfragen von Künstlicher Intelligenz stehen im Fokus des EDV-Gerichtstags

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Wie behält der Mensch die Kontrolle beim Schutz der Daten, die Systeme mit Künstlicher Intelligenz verarbeiten? Wie können für die Strafverfolgung nötige digitale Beweise gesichert werden? Mit Fragen wie diesen befassen sich rund 900 Expertinnen und Experten aus Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Politik und Wissenschaft auf dem diesjährigen 28. Deutschen EDV-Gerichtstag. Die juristische Fachtagung steht vom 18. bis 20. September auf dem Campus der Universität des Saarlandes (Gebäude B4 1) unter dem Motto „Digitalisierung und Recht – Herausforderungen und Visionen“.
Programm und Information: https://www.edvgt.de/


Künstliche Intelligenz macht den Einzelnen und sein Verhalten berechenbar und vorhersagbar. KI-Systeme verarbeiten massenhaft Daten und beurteilen, ob jemand einen Kredit bekommt, ob er körperlich fit ist, erstellen sogar Prognosen, ob ein Verbrechen bevorsteht. Wer kontrolliert diese Systeme? Wie können sensible Daten geschützt werden? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des diesjährigen EDV-Gerichtstages auf dem Saarbrücker Campus. Seit 28 Jahren treffen sich Juristinnen und Juristen und IT-Expertinnen und Experten zu diesem bundesweit größten Kongress auf dem Gebiet des IT-Rechts, um aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Informationstechnologie zu diskutieren.

So wird der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, in seinem Eröffnungsvortrag beleuchten, vor welche neuen Herausforderungen die Künstliche Intelligenz den Datenschutz stellt. Auch die elektronische Strafakte wird in diesem Jahr im Fokus stehen: Über die technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen, auf die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei gemeinsame Antworten finden müssen, informiert die Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, Jessica Laß, zusammen mit Ministerialdirigent Dr. Rainer Stentzel aus dem Bundesinnenministerium.

Weiteres zentrales Thema der Expertinnen und Experten ist auch die elektronische Beweissicherung: Mit zunehmender Digitalisierung aller Bereiche des Alltags stellt sich immer dringlicher die Frage danach, wie digitale Beweise für Gerichtsverfahren gesichert werden können. Wie kann etwa verhindert werden, dass E‑Mails, Screenshots oder sichergestellte Festplatten verfälscht oder manipuliert werden? Außerdem gehen die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer der Frage nach, inwieweit Ermittlungsbehörden über Landesgrenzen hinweg Zugriff auf Daten haben, die auf Servern im Ausland liegen. Andere Arbeitskreise befassen sich mit Videokonferenzen in gerichtlichen Verfahren oder auch Fragen des elektronischen Anwaltspostfaches. Außerdem stehen wieder der Erfahrungsaustausch und die europaweiten Entwicklungen beim Einsatz von IT-Verfahren in der Justiz („eJustice“) auf dem Programm.

Dem Thema „IT-Sicherheit in der Justiz – Neue Gefahren für die Gerichte?“ widmet sich zum Auftakt des Fach-Kongresses eine von Professor Christoph Sorge organisierte Veranstaltung am Mittwoch, 18. September, ab 14 Uhr (Gebäude B4 1).

Eine Ausstellung von Fachunternehmen begleitet die Fachtagung. Rund 50 Aussteller zeigen Produkte und Dienstleistungen aus den Gebieten IT und Recht.

Veranstaltet wird der Kongress unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden des EDV-Gerichtstages, Professor Stephan Ory.

Weitere Informationen und Programm: https://www.edvgt.de


Kontakt: Prof. Dr. Stephan Ory, Vorstandsvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.: Telefon: +49 (0)681 302-5511; E-Mail: edvgt@jura.uni-sb.de

 

Ansprechpartner für die Medien während der Tagung:
Rechtsanwalt Tobias Raab, +49 / 163 2559531, Jennifer Weyland, + 49 / 171 1485327