Vortragsreihe informiert über Datenschutz in der Praxis

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Der Datenschutz stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz bringen viele Änderungen mit sich. Es ist wichtig, hier am Ball zu bleiben, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Welche Daten dürfen gesammelt und ausgewertet werden? Welche müssen dokumentiert oder gar gelöscht werden? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich stellen. In der öffentlichen Vortragsreihe "Datenschutzrecht in der Praxis" will das Institut für Rechtsinformatik für dieses Thema sensibilisieren und Antworten geben. Die Vorträge halten Experten aus der Praxis wie die saarländische Landes-Datenschutzbeauftragte Monika Grethel oder der Konzern-Datenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG Dr. Claus-Dieter Ulmer.

Am Mittwoch, dem 7. Juni, spricht um 18.15 Uhr der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig auf dem Saarbrücker Campus (Gebäude B 4 1, Hörsaal 0.05) über „Lauter hohe Bußgelder – Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung“. Zu dem öffentlichen Vortrag lädt das Institut für Rechtsinformatik der Saar-Uni alle Interessierten herzlich ein.

Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, private Kliniken und Heime, Vereine, Parteien, auch Privatpersonen: Sie alle haben mit Daten anderer zu tun. Dass sie den Datenschutz einhalten, darüber wachen die Datenschutzaufsichtsbehörden. Sie informieren, beraten, prüfen, gehen Beschwerden nach und haben weitreichende Befugnisse. Sie können etwa hohe Bußgelder verordnen oder gar die Datenverarbeitung ganz untersagen. Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig, der Unternehmen wie Microsoft oder Datev zu beaufsichtigen hat, hält am 7. Juni an der Saar-Uni einen Vortrag über die Arbeit der Datenschutzaufsicht und geht auf aktuelle Entwicklungen ein. Dies vor allem vor dem Hintergrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 in allen EU-Staaten einheitlich gilt, sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, das soeben das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat.

Das Institut für Rechtsinformatik veranstaltet die Vortragsreihe "Datenschutzrecht in der Praxis" im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs „IT-Recht und Rechtsinformatik“.

Die Veranstaltungsreihe umfasst insgesamt sieben Vorträge im Zeitraum vom 7. Juni bis 26. Juli. Es können Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, die als Fortbildungsnachweis genutzt werden können. 

Kontakt: Prof. Dr. Georg Borges (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie)
0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
http://it-recht.uni-saarland.de

http://www.rechtsinformatik.saarland

Hintergrund:

Zertifikats-Studium: In zwei Semestern fit in IT-Recht und Rechtsinformatik
An der Universität des Saarlandes gibt es seit 2016 ein Zertifikats-Studium „IT-Recht und Rechtsinformatik“. Es ist auf zwei Semester angelegt, modular aufgebaut, und wendet sich an Studenten, Referendare und Absolventen der Rechtswissenschaften, aber auch anderer Fachrichtungen. Darüber hinaus richtet sich das Angebot als berufs- und ausbildungsbegleitende Fortbildung und Spezialisierung an die Praxis: etwa an Anwälte, die sich auch mit ausgewählten Veranstaltungen weiterbilden können, an Datenschutz- oder IT-Sicherheitsbeauftragte und Unternehmensjuristen.
Mehr zum Zertifikat IT-Recht und Rechtsinformatik:
https://idw-online.de/de/news658259

Schon Jura-Studenten können sich an der Saar-Uni früh auf IT-Recht spezialisierenDer Studienschwerpunkt „IT-Recht und Rechtsinformatik“ bietet eine der deutschlandweit seltenen fundierten Ausbildungen auf diesem Gebiet an. Jura-Studentinnen und -Studenten, die sich für IT, Internet und Technik interessieren, können sich an der Universität des Saarlandes früh hierauf spezialisieren. Das Schwerpunkt-Angebot kann im Rahmen des Jura-Studiums in zwei Semestern absolviert werden. Das Komplett-Angebot der Rechtswissenschaft und des Instituts für Rechtsinformatik der Saar-Universität zum IT-Recht reicht vom ersten Semester bis hin zur Promotion und sogar bis zum Berufseinstieg.
Mehr zum Studienschwerpunkt IT-Recht und Rechtsinformatik:
https://idw-online.de/de/news635993