Studienführer für das Bachelor-Programm Cybersicherheit (FAQ)

Auf Grundlage der Gemeinsamen Prüfungsordnung vom 2. Juli 2015.

Zulassung, Organisation und Studiumsablauf

Organisation

Bevor man überhaupt mit dem Studium beginnen kann, muss man sich an der Universität einschreiben (immatrikulieren). Dazu gilt es, Immatrikulationsantrag ausfüllen, den man entweder im Internet oder im Studierendensekretariat (Gebäude A4 2) erhält.
Um sich einzuschreiben, benötigt man neben diesem Antrag einen Nachweis der Krankenkasse, dass man versichert ist und eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Ähnliches). Außerdem muss der Semesterbeitrag bezahlt werden.Weitere Informationen sind hier verfügbar.

War die Einschreibung erfolgreich, geht man mit dem Nachweis über die Immatrikulation zum Kartenbüro der Universität (Gebäude C 3 1), wo man seinen Studierendenausweis erhält. Dieser muss validiert werden, damit er für die Dauer des jeweiligen Semesters als Bus- und Bahnticket (Semesterticket) gilt.

Jedes Semester muss man sich rückmelden. Hierzu gilt es, innerhalb einer vorgegeben Frist den Semesterbeitrag zu entrichten. Kurz darauf ist es möglich, sein Studierendenausweis wieder neu zu validieren, so dass man ihn weiter als Semesterticket nutzen kann.

Alle Informationen rund um die Organisation finden sich auch auf den Webseiten der Universität des Saarlandes und des Fachbereichs Informatik. Dort gibt es auch Informationen zur Wohnraumvermittlung. Informationen zum Thema Bafög gibt es auf der Webseite der Universität, des Studentenwerkes oder den offiziellen Bafög-Seiten. Einen Bafög-Rechner gibt es hier.

Was ist die Regelstudienzeit für den Bachelor-Studiengang?
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. In diesen sechs Semestern müssen von den Studierenden insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points) erworben werden.
Ist ein Bachelorstudium der Cybersicherheit zulassungsbeschränkt?

Nein. Das Studienfach Cybersicherheit ist zulassungsfrei. D.h. man muss sich nicht bewerben, sondern kann sich direkt einschreiben. Jeder, der Informatik studieren möchte, bekommt garantiert einen Platz.

Wie sehen die Leistungskontrollen aus?
Leitungskontrollen sind Teil jeder Lehrveranstaltung. Sie können in verschiedenen Formen vorkommen. Möglich sind z.B. mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Projektarbeiten. Details hierzu finden sich in der Prüfungsordnung. Werden diese Leistungskontrollen bestanden, erwirbt der/die Studierende die dem Modul entsprechenden CP. Das Ergebnis jeder benoteten Prüfung fließt also in die Abschlussnote ein.
Kann ich meine Vorlesungen frei wählen?
Die Vorlesungen teilen sich ein in verschiedene Kategorien. Folgende Module müssen von den Studierenden absolviert werden, um den Bachelorabschluss zu erreichen:

Programmierung 1 & 2 (Pflicht, 18 benotete CP)
mathematische Grundlagen (Pflicht, 18 benotete CP)
weitere Grundlagen der Informatik (Pflicht, 36 benotete CP)
Grundlagen aus dem Bereich der Cybersicherheit (Pflicht, 42 benotete CP)
Softwaredesignpraktikum (Pflicht, 9 unbenotete CP)
Proseminare über Themen der Cybersicherheit (Wahlpflicht, 5 benotete CP)
Vertiefungsvorlesungen aus dem Bereich der Cybersicherheit (Wahlpflicht, 18 benotete CP)
Seminare über Themen der Cybersicherheit (Wahlpflicht, 7 benotete CP)
Bachelor-Seminar (9 benotete CP) und Bachelor-Arbeit (12 benotete CP)
Des Weiteren müssen mindestens weitere 6 unbenotete CP durch folgende Module erworben werden:

beliebige Module des Bachelor-Studienganges Informatik
Soft Skill Seminar
Betreuung von Übungsgruppen (Tutor)
Sprachkurse (max. 6 CP, nur lebende Sprachen)
beliebige Module, die auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden

Credit Points und Prüfungen

Was sind Credit Points?
Die Credit Points, die man durch eine Vorlesung erlangen kann, geben ihren Arbeitsaufwand an. Ein Credit Point entspricht hierbei einem Studienaufwand von 30 Stunden. Das bedeutet, dass z.B. eine Grundvorlesung mit 9 CP einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 270 Stunden hat.
Wie viele Credit Points muss ich pro Semester erwerben?
In der Regel sollten pro Semester 30 CP erworben werden. Die Mindestanforderungen sind 9 CP nach einem Semester, 18 CP nach zwei Semestern, 60 CP nach vier Semestern, 105 CP nach 6 Semestern und 165 CP nach neun Semestern. Hat ein Studierender diese Mindestleistungen nicht erreicht wird er schriftlich darauf hingewiesen, dass die Erreichung des Studienziels gefährdet ist. Außerdem wird ihm ein Beratungsgespräch angeboten. Hat ein Studierender/eine Studierende die Mindestanforderungen zum zweiten Mal nicht erreicht, verliert er/sie den Prüfungsanspruch an jeder Universität der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird dem/der Betroffenen durch einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses mitgeteilt. Der/die Studierende hat zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme.
Was ist der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern und ihren ebenfalls gewählten Stellvertretern zusammen. Einer dieser fünf Mitglieder hat den Vorsitz. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter Anderem die Bearbeitung von Anträgen von Studierenden und die Fortschrittkontrolle nach jedem Semester. Darüber hinaus achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
Gibt es eine Abschlussprüfung beim Bachelor-Studiengang?
Das Bachelorstudium setzt sich aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und einer Abschlussarbeit, der Bachelorarbeit, zusammen. Das bedeutet, dass es keine Abschlussprüfung gibt, sondern dass jede Lehrveranstaltung Leistungskontrollen beinhaltet. Dadurch hat der Studierende selbst jedes Semester aufs Neue die Möglichkeit seinen Abschluss aktiv mitzugestalten.
Was passiert wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Kann ein Studierender/eine Studierende an einer Prüfung nicht teilnehmen, so muss er/sie einen triftigen Grund nachweisen. Im Krankheitsfall muss dem Dozenten des Kurses unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bleibt ein Kandidat/eine Kandidatin ohne den Nachweis von triftigen Gründen einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden. Gleiches gilt, wenn ein Studierender/eine Studierende versucht, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen.
Kann ich meine Tutorentätigkeit auf mein Studium anrechnen?
Für die Betreuung einer Übungsgruppe als Tutor (?Bremser?) werden vier unbenotete CP vergeben. Werden mehrere Übungsgruppen aus unterschiedlichen Modulen betreut, ist es möglich diese Punkte mehrfach zu erbringen.

Abschluss und Abschlussarbeit

Wann habe ich meinen Bachelorabschluss?
Studierende, die die Anforderungen ihrer Studienordnung erfüllt haben, erhalten ihren Bachlorabschluss. Dieser setzt sich zusammen aus den Ergebnissen der Leitungskontrollen und der Bachelorarbeit.
Was ist die Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit ist eine Projektarbeit, die unter Anleitung ausgeführt wird. Sie soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegeben Frist ein Problem der Informatik unter Anleitung zu lösen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Arbeit kann auf Englisch oder Deutsch, auf Antrag auch in einer anderen Sprache verfasst werden. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. Details hierzu sind in der Prüfungsordnung zu finden.
Warum muss ich ein Bachelor-Seminar machen?
Das Bachelor-Seminar ist eine Art Forschungskolloquium, bei dem der/die Studierende das Thema seiner/ihrer Bachelorarbeit den Mitarbeitern des Lehrstuhls vorstellen soll, an dem er/sie die Arbeit schreiben will. Dieses Seminar muss vor Anmeldung der Arbeit beim Prüfungssekretariat absolviert werden und dient dazu, Feedback von den Mitarbeitern des Lehrstuhls zu erhalten und zu sehen, in wie weit der/die Studierende selbst das Thema verstanden hat. Das Bachelor-Seminar hat einen Umfang von 9 CP. Spätestens im Semester nach dem Bachelor-Seminar muss der/die Studierende seine/ihre Bachelorarbeit anmelden, ansonsten muss er/sie es noch einmal machen.

Sonstiges

Was ist der Fachschaftsrat?

Der Fachschaftsrat (kurz: Fachschaft) ist die Vertretung der Studierenden der zugehörigen Studiengänge. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen, die sich um  die Belange der Studierenden kümmern und ist sozusagen das “Sprachrohr” der Studierenden. Der Fachschaftsrat kümmert sich z.B. darum, dass die Vorschläge der Studierenden zur Verwendung der Studiengebühren an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.
Auf der Homepage des Fachschaftsrates gibt es viele weitere Informationen über seine Arbeit.