Informationen für Bachelor-Bewerber

Bewerber aus Mitgliedstaaten der EU

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind – unabhängig davon, in welchem Land der EU sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben – den deutschen Studienbewerbern grundsätzlich gleichgestellt. Ein Besuch des Studienkollegs sowie das Bestehen der Feststellungsprüfung sind daher nicht erforderlich.

Zulassungsverfahren

Für die Informatik-Studiengänge müssen Sie sich über ASSIST bewerben.

Bewerbung

Für Ihre Bewerbung müssen Sie neben der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch eine Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung beifügen, sofern diese nicht in Englisch oder Französisch abgefasst ist. Bitte achten Sie darauf, dass beide Kopien amtlich beglaubigt sind! Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der ASSIST Info-Seite des Studierendensekretariates. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie bei der Einreise nach Deutschland Ihre Originalzeugnisse mitnehmen, da Sie diese bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen müssen.

Deutschkenntnisse

Für die Einschreibung ist es erforderlich, dass Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erbringen und die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben.

Einschreibfristen

Für nicht zulassungsbeschränkte Fächer ist die Einschreibung nach einer erfolgten Zulassung (Anfang April für das SS und Anfang Oktober für das WS) direkt im Studierendensekretariat möglich. Bitte erkundigen Sie sich dort unbedingt nach den aktuellen Einschreibungsfristen.

Bewerber aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

Hochschulzugangsberechtigung und Bewerbungsverfahren: Wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist, dass Sie auch in Ihrem Heimatland die Berechtigung zu einem Hochschulstudium erworben haben. Wenn in Ihrem Heimatland zusätzlich zu dem Sekundarschulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung gefordert wird, bevor Sie dort das Studium beginnen können, so ist diese auch in Deutschland notwendig. Bitte lassen Sie außerdem unbedingt vor Ihrer Bewerbung überprüfen, ob Ihr Schulabschluss als so genannte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird. Sie können diese wichtige Information und viele weitere Auskünfte zum Studium in Deutschland bei dem Akademisches Auslandsamt / Studierenden Sekretariat finden.

Zulassungsverfahren

Für die Informatik-Studiengänge müssen Sie sich über ASSIST bewerben.

Bewerbung

Für Ihre Bewerbung müssen Sie neben der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch eine Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung beifügen, sofern diese nicht in Englisch oder Französisch abgefasst ist. Bitte achten Sie darauf, dass beide Kopien amtlich beglaubigt sind! Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der ASSIST Info-Seite des Studierendensekretariates. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie bei der Einreise nach Deutschland Ihre Originalzeugnisse mitnehmen, da Sie diese bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen müssen.

Deutschkenntnisse

Für die Einschreibung ist es erforderlich, dass Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erbringen und die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben.

Einschreibfristen

Für nicht zulassungsbeschränkte Fächer ist die Einschreibung nach einer erfolgten Zulassung (Anfang April für das SS und Anfang Oktober für das WS) direkt im Studierendensekretariat möglich. Bitte erkundigen Sie sich dort unbedingt nach den aktuellen Einschreibungsfristen.