
Mit einem Rechtsgutachten hat Stefan Hessel aus dem Team des Rechtsinformatikers Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes darauf hingewiesen, dass die internetfähige Puppe „My friend Cayla“ eine nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verbotene Sendeanlage sein könnte. Damit wären Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einführung der Puppe per Gesetz in Deutschland…